Mittelständische Leasingunternehmen sind nicht nur durch ein anspruchsvolles Marktumfeld, sondern auch durch stetig wachsende Aufsichts- und Compliance-Regelungen herausgefordert.
Mit der Änderung des KWG durch das Jahressteuergesetz 2009 wurden insbesondere die regulatorischen und bilanzrechtlichen Anforderungen an Leasingunternehmen verschärft. Wenn Sie als Leasingunternehmer Finanzierungsleasing betreiben, so werden Sie als Finanzdienstleistungsinstitut eingestuft und haben damit die Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) einzuhalten. Außerdem unterliegen Sie der Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Diese neuen Anforderungen verursachen zunächst einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der Umstellung und Anpassung der internen Prozesse. Gerade für mittelständische Leasingunternehmen bietet sich mit einer professionellen Umsetzung eine Möglichkeit, sich von Wettbewerbern abzusetzen und sowohl Kunden als auch Refinanzierungspartner besser ansprechen zu können.
Die Kanzlei Dr. Herresthal & Kollegen GmbH blickt auf eine lange Erfahrung bei der Betreuung von Leasingunternehmen zurück. Wir kennen nicht nur die Branche, sondern haben unsere Kompetenz bereits bei verschiedenen Projekten für mittelständische Leasinggesellschaften bewiesen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im Rahmen eines Projektes oder übernehmen für Sie als externer Dienstleister die notwendigen betrieblichen Funktionen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Umsetzung von Kreditwesengesetz (KWG), Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und Geldwäschegesetz (GWG)
- Übernahme der Revisionsfunktion
- Aufstellung von Jahresabschlüssen nach KWG / RechKredV („Bankbilanz“)
- Jahresabschlussprüfung von Leasingunternehmen nach PrüfBV
- Beratung bei der Entwicklung neuer Refinanzierungsformen