Finanzbuchführung

Im Vordergrund der Finanzbuchführung stehen die zeitnahe Erfassung der Geschäftsvorfälle und die analytische Information der Inhaber und Anteilseigner und der Geschäftsführung.

Zur Finanzbuchführung gehören auch die laufenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie die Übermittlung der erforderlichen Steueranmeldungen, insbesondere der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Mit den in der Finanzbuchhaltung erfassten Daten lassen sich auch Kostenstellen- oder Kostenträgerrechnungen durchführen. Wenn Sie die laufende Buchführung durch eigene Mitarbeiter durchführen lassen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über einen DFÜ-Zugang auf das System unserer Kanzlei zuzugreifen.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

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